Aktuelles und Informatives

Bitte beachten Sie wichtige Informationen

Bitte denken Sie daran, die Kernzeit beginnt 8:30 Uhr die Kernzeit. Das heißt, alle Kinder sind in der Einrichtung zu dieser Zeit angekommen und die Eltern haben sich von ihren Kindern verabschiedet. Sollte es passieren, dass Sie sich verspäten (gilt ab 8:30), bitten wir Sie zu klingeln und wir nehmen Ihr Kind an der Tür in Empfang. Am Ende der Kernzeit, um 12:30 Uhr können Kinder wieder abgeholt werden, auch hier bitten wir um Verständnis, dieses Zeitfenster einzuhalten.

Werden Kinder für „Urlaub“ (nicht unbedingt verreisen, sondern Urlaub zu Hause verbringen) abgemeldet, sollen Eltern diesen Zeitraum einhalten. Abgemeldete Kinder können in unserer Anwesenheitsliste nicht wieder als angemeldet eingetragen werden. Darauf stellen wir uns ein und erwarten das Kind nach dem angegebenen Termin wieder zurück in der Bezugsgruppe. Leider werden Kinder auch in der abgemeldeten  Urlaubszeit in die Einrichtung gebracht. Dabei es ist wichtig, dass auch Kinder vom Kindergarten Urlaub nehmen dürfen, um Erholung und Zeit mit den Eltern zu haben. Der Kindergarten ist Bildungseinrichtung, Kinder verarbeiten Gelerntes und benötigen Auszeit genau wie Erwachsene von der Arbeit. Vielen Dank für Ihre Einsicht.

Elternbeiträge (Stand 01.09.2022)

(Staffelung der Beiträge)

Buchungszeit 0-3 Jahre
Regelkinder 3-6 Jahre Regelkinder mit Beitragsermäßigung
> 1-2 Std. 135,00 €    
> 2-3 Std. 140,00 €    
> 3-4 Std. 145,00 € 115,00 € 15,00 €
> 4-5 Std. 150,00 € 120,00 € 20,00 €
> 5-6 Std. 155,00 € 125,00 € 25,00 €
> 6-7 Std. 160,00 € 130,00 € 30,00 €
> 7-8 Std. 165,00 € 135,00 € 35,00 €
> 8-9 Std. 170,00 € 140,00 € 40,00 €
> 9 175,00 € 145,00 € 45,00 €
     

Alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung erhalten einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00€ vom Land Bayern. Die Differenz zu den gebuchten Stunden übernehmen weiter die Eltern.

Für Krippenkinder können Eltern Krippengeld in Höhe von 100,00€ beim Land Bayern beantragen. Dieser Zuschuss wird bis zum 3. Lebensjahr an die Familien überwiesen.

Wenn ein Kind vor September des aktuellen Jahres 3 Jahre wird, erhalten die Familien für ihr Kind erst ab September den Kindergartenzuschuss. So lange wird das Krippengeld (nach o.g. Beantragung) weiter vom Land Bayern übernommen.

Spiel- und Getränkegeld ist im Elternbeitrag inklusive, Windeln und Feuchttücher bringen die Eltern mit in den Kindergarten.

Die Kernzeit, von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr bitten wir alle Eltern einzuhalten!

Kinder, die kurz vor halb 9 oder schlag halb 9 in den Kindergarten gebracht werden, bitten wir die Eltern zu klingeln, wir nehmen die Kinder an der Tür in Empfang.                                                                                                                                                                                                   Der Kindergarten ist dann geschlossen! Danke für Ihr Verständnis!

Orts-Caritasverein Lengfurt St. Jakobus der Ältere e.V.

              

               

Gültiger Rahmenhygieneplan für Kath. Kindergarten St. Jakobus d.Ä. Lengfurt

Stand 01.09.2023         

1 Nach § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) grundsätzlich verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren.

2 Die vorliegende, rechtlich nicht bindende Rahmenhygieneempfehlung für die Kindertagesbetreuung und für HPT dient bis auf Weiteres zur Empfehlung und Orientierung bei Erstellung oder Aktualisierung der individuellen Hygienepläne.

3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtungsträger nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet sind, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit eine Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte und Versicherte, das heißt auch betreute Kinder, durchzuführen.

  1. Raumhygiene:

Die Räume der Einrichtung werden nach unserem Reinigungs-Hygieneplan gereinigt.

  1. Kinder

Die Kinder dürfen in den Funktionsbereichen selbst wählen mit wem, was und wo sie spielen möchten. Die Gestaltung der Räume findet in der Mitgestaltung und der Ideen der Kinder statt.

Wichtige Vorgaben sind zu beachten

  • Kinder waschen die Hände, nachdem sie im Kindergarten ankommen sind und sich umgezogen haben – päd. Hilfen, wie entsprechende Fotos über dem Waschbecken, erklären und zeigen die päd. Fachkraft unterstützt wird weiter angewendet!
  • Hände waschen die Kinder auch vor und nach dem Essen, nach der Spielzeit, wenn sie von draußen reinkommen, nach dem Toilettenbesuch
  • Wir achten darauf, dass Hände gut abgetrocknet werden und stellen Handcreme zur Verfügung
  • Luftfilter kommen zum Einsatz
  1. Personal
  • Hände waschen/desinfizieren findet nach entsprechenden Tätigkeiten statt (nach Ankommen, nach Wickeln, Nase putzten, Erbrochenes wegräumen, nach Stuhlgang der Kinder – zusätzlich werden einmal Handschuhe getragen),nach Toilettennutzung
  • Die Hygienebeauftragte desinfiziert besonders stark frequentierte Orte und Gegenstände im Kindergarten täglich (Türklinken, Handlauf…)
  • Wir nutzen unsere Funktionsbereiche, achten auf gelüftete Räume und Abstand
  • In allen Räumen sind Luftreiniger zum filtern der Luft eingesetzt.
  1. Eltern

Alle Eltern dürfen während der Bringzeit ihrer Kinder die Einrichtung betreten.

Wichtig: Das Abholen erfolgt mit Klingeln der Eltern und das Team bringt die Kinder an die Tür!

Es besteht weiter die Möglichkeit auch über das Klingeln die Kinder zu bringen! Empfehlenswert!

Es wird explizit darauf geachtet, dass die Eltern schnell die Garderoben und Wege in der Einrichtung nach Bringen der Kinder verlassen. Funktionsräume und Bäder werden nicht betreten.

Wenn Kinder Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Erbrechen oder Durchfall aufweisen, dürfen sie die Einrichtung erst nach 48 Stunden und symptomfrei wieder die Einrichtung besuchen. Dafür braucht es kein ärztliches Attest und auch kein negativen  Coronatest.

Eltern dürfen für die Geburtstagsfeier Ihres Kindes in der Einrichtung auch Selbstgebackenes/Selbstgemachtes laut IFSG § 34 mitbringen.

Lengfurt, 13.09.2023